Grundsätzliches
Geflogen wird nur im gesetzlichen Rahmen!
Das heisst:
- NICHT näher wie 5km rund um Flugplätze und Heliports
- NICHT über 150m Höhe in Kontrollzonen
- NICHT in der Nähe von Blaulichteinsätzen
- NICHT über oder näher wie 100m von Menschenansammlungen
- NICHT ohne Sichtkontakt zur Drohne
- NICHT über Wasser
Selbstverständlich…
- Respektiere ich die Privatsphäre anderer
- Gefährde ich weder Menschen noch Tiere
- Fliege ich nicht in gesperrten Naturschutzgebieten
- Bin ich im Schadenfall ausreichend versichert
- Ist meine Drohne beim SVZD (Schweizerischer Verband ziviler Drohnen) registriert.
Auf der „Drohnenkarte der Schweiz“ finden Sie ausführliche Informationen wo geflogen werden darf. Darauf sind unter anderem Sperr- und Kontrollzonen eingezeichnet
Hier geht es zu Karte (Webseite des BAZL)
NICHT geflogen wird bei:
- starkem Wind
- Regen
- Schneefall
- Temperaturen unter -5 Grad Celsius
Ich behalte mir vor, bereits vereinbarte Flüge abzusagen, falls am geplanten Flugtag eine oder mehrere oben genannter Situationen eintreten sollte. Es darf dabei kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Gerne kann jedoch ein neuer Termin vereinbart werden. Die Bezahlung erfolgt selbstverständlich gegen Rechnung.